Ein sehr unschönes Bild ergab sich am vergangenen Wochenende auf dem Fußweg in Höhe Bundesstraße 13 in Ditterke.
Mitten auf dem neuen kombinierten Fuß- und Radweg lag ein großer Haufen frischer Pferdeäpfel. Die Herkunft dieses Haufens und die Verursacher des Ganzen konnte bisher noch nicht geklärt werden.
Das Reiten von Pferden ist auf Geh- und Radwegen nicht zulässig. Reitende haben daher die Fahrbahn zu benutzen und müssen sich dort am rechten Fahrbahnrand bewegen. Nur wenn die Tiere geführt werden, darf der Gehweg benutzt werden.
Gemäß §32 StVO ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Folglich hat der Reiter/Reiterin die Hinterlassenschaften des Pferdes zu entsorgen, da der Gehweg zur Straße zählt.
Hundebesitzer müssen mit Ordnungsgeldern rechnen, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht einsammeln und entsorgen. Hierfür werden inzwischen überall im Dorf- und Stadtgebiet Spender von Kunststoffbeuteln und Mülleimer zur fachgerechten Entsorgung aufgestellt.
Aber wie verhält es sich bei Reitern? Das ein Fußweg der richtige Weg für Pferd und Reiter zur Bewegung ist, das darf stark bezweifelt werden? Was ist mit den Hinterlassenschaften? Führt der Reiter einen Eimer mit?
Man hätte hier zumindest erwarten können, daß der Reiter nach Beendigung seines Ausrittes das Übel beseitigt und nicht den Dorfbewohnern unerwünscht überlässt.
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